321: Anforderungserhebung

Ziel ist es, die Anforderungen des Auftraggebers an das zu entwickelnde System zu ermitteln. Kriterien der Anforderungssammlung: *[ [vollständig – alle Anforderungen des Kunden müssen explizit beschrieben sein, es darf keine impliziten Annahmen geben] [eindeutig definiert / abgegrenzt – präzise Definitionen] [verständlich beschrieben] [atomar – es darf nur eine Anforderung pro Abschnitt oder Satz beschrieben sein. Das Kriterium für ein „Atom“ sollte die Entscheidbarkeit einer Anforderung sein.] [identifizierbar – jede Anforderung muss eindeutig identifizierbar sein] [einheitlich dokumentiert – die Anforderungen und ihre Quellen sollten nicht in unterschiedlichen Dokumenten stehen oder unterschiedliche Strukturen haben.] [notwendig – gesetzliche Vorschriften sind unabdingbar.] [nachprüfbar – die Anforderungen sollten mit Abnahmekriterien verknüpft werden, damit bei der Abnahme geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt wurden.] [rück- und vorwärtsverfolgbar – damit einerseits erkennbar ist, ob jede Anforderung vollständig erfüllt wurde und andererseits für jede implementierte Funktionalität erkennbar ist, aus welcher Anforderung sie resultiert, also nicht Überflüssiges entwickelt wird.] [Konsistenz – Konsistenz beschreibt den Grad, in dem die definierten Anforderungen untereinander widerspruchsfrei sind.] ]*

DSS; IWRM; Datenanalyse; Wissen!generieren; Anforderungserhebung;

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