180: Geistige Tätigkeiten als intellektuell regulierte Tätigkeiten

›Geistige‹ Tätigkeiten dürfen nicht kurzschlüssig als intellektuell regulierte Tätigkeiten verstanden werden. Es gibt ›geistige‹Tätigkeiten, die sich weitgehend auf das Aufnehmen und übertragen von Informationen beschränken und keiner intellektuellen Regulation bedürfen. Bei anderen beschränken sich die intellektuellen Anforderungen auf das Abarbeiten algorithmischer Vorschriften für informationsverarbeitende Schritte. Die Mehrzahl der geistigen Tätigkeiten sind durch verschiedene Mischungsverhältnisse informationsübertragender und -verarbeitender sowie -- innerhalb dieser -- algorithmischer und ›selbständiger‹ Verarbeitungsanforderungen gekennzeichnet.

Arbeitspsychologie; Regulation!Intellektuelle; Information!verarbeiten;

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181: Psychische Regulation problemlösender Arbeitstätigkeiten

Ein Merkmal der Entwurfstätigkeiten ist, dass ihr eigentliches Ziel oft noch zu finden ist -- sonst läge kein Problem vor. Gegeben ist bestenfalls ein mehr oder weniger schlecht definierter (ill-defined) Zielrahmen: es wird eine Lücke zwar umschrieben, aber sie kann nicht mit einem antizipierbaren Ergebnis bereits gefüllt gefüllt werden.

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182: Merkmale hybriden Vorgehens bei Entwurfstätigkeiten

1[ [Verfolgen hypothetischer Lösungsmöglichkeiten (vermutetgeleitetes Handeln)] [Erzeugungs-Bewertungs-Zyklen als iterative Fehlerkorrekturprozesse (Reflexion; Question Answering Technique)] [Wissens-/fallbasiertes Vorgehen als Normalform der Tätigkeitsregulation] [Analyse-durch-Synthese-Prozedur] [Bedingung-Maßnahmen-Verknüpfungen als Bestandteile von Ziel-Bedingungs-Maßnahmen (ZBM-Einheiten)] ]1

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183: Verfolgen hypothetischer Lösungsmöglichkeiten

Häufig werden einzelne Lösungsmöglichkeiten verfolgt, bevor das noch zu identifizierende Problem überhaupt tiefgründig untersucht und damit das Gesamtziel klar herausgearbeitet ist. Stattdessen wird eine nach einem ›Gefühl der Nähe‹ einschlägig erscheinende Lösungsmöglichkeit hypothetisch verfolgt. Es liegt ein vernunftgeleitetes Handeln bei noch unvollständiger Zielspezifizierung vor. Erst dabei und mit Hilfe der entwickelten Hypothesen werden zu beachtende Bedingungen erkundet, zu verfolgende Teilziele erkannt und dabei die Komplexität des Gesamtproblems reduziert.

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343: Tätigkeitsspielraum

Tätigkeitsspielraum bezeichnet die Gesamtheit der Entscheidungsmöglichkeiten für selbständige Zielsetzungen im auftragsgerechten Handeln im Sinne der Beeinflussbarkeit (»Control«) der eigenen Tätigkeit und ihrer Ausführungsbedingungen auf der Grundlage von Durchschaubarkeit der Arbeitssituation und Vorhersehbarkeit von Anforderungen.

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{Hacker:Arbeitspsychologie} 'Winfried Hacker' (2005) : Allgemeine Arbeitspsychologie

344: Begriff der Tätigkeit in der Arbeitspsychologie

Tätigkeiten sind Vorgänge, mit denen Menschen ihre Beziehungen zu Aufgaben und ihren Gegenständen, zueinander und zur Umwelt verwirklichen. Die Arbeitspsychologie untersucht konkrete Tätigkeiten mit konkreten gegenstandsbezogenen Aufgaben. Die ausschlaggebenden Unterschiede zwischen Tätigkeiten ergeben sich aus ihren unterschiedlichen gegenstandsbezogenen Aufträgen bzw. Aufgaben, weil diese Tätigkeiten ihre jeweilige inhaltliche Richtung geben.

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{Hacker:Arbeitspsychologie} 'Winfried Hacker' (2005) : Allgemeine Arbeitspsychologie

345: Handlung und Tätigkeit

Handlungen bilden die kleinste psychologische Einheit der willensmäßig gesteuerten Tätigkeiten. Die Abgrenzung dieser Handlungen erfolgt durch das bewusste Ziel, das die mit einer Vornahme verbundene Vorwegnahme des Ergebnisses der Handlung darstellt. Nur kraft ihres Ziels sind Handlungen selbständige, abgrenzbare Grundbestandteile oder Einheiten der Tätigkeit.

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{Hacker:Arbeitspsychologie} 'Winfried Hacker' (2005) : Allgemeine Arbeitspsychologie

346: regulative Handlungsfolgen

Die psychische Regulation des praktischen Handelns erfolgt vermittels komplexer Systeme antizipativer operativer Abbilder (innerer Modelle der Umwelt und des eigenen Handelns, welche notwendige Handlungsfolgen und damit künftige Umweltsituationen einschließen) und mit Hilfe von Rückkopplungsbeziehungen. Es liegt eine vermittels Vorwegnahme mindestens des Resultats (als Ziel), in der Regel auch des Tätigkeitsablaufs (im Aktionsprogramm) sowie der handlungsbedeutsamen Bedingungen vor. Das antizipierte Resultat stellt die für die Regulation unerlässliche relativ stabile, simultan zusammenfassende regulative Invariante dar. Über Kontrollprozesse, die das Erreichte mit dem invarianten Modell vergleichen, wird die Tätigkeit gelenkt. Dabei zwingt jede komplizierte Handlung zunächst zur Analyse sowie zur Zurückstellung von Teilhandlungen, währen andere ausgeführt werden. Die zurückgestellten Teilhandlungen verbleiben implizit und noch weiterhin unausformuliert, sie bilden als Komponenten eines Handlungsprogramms zugleich zu einem gegebenen Zeitpunkt die Intentionen des Systems. Mit alledem sind das Erinnern zurückgestellter Teilhandlungen (»Speicherung«), das Rückkehren zu ihnen in der erforderlichen Reihenfolge (sequentielle Ordnungsbildung) und das Einordnen als abhängige Komponente eines Gesamtprogramms (Programmeinordnung) unerlässlich für die Bewältigung komplexer Aufgaben.

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{Hacker:Arbeitspsychologie} 'Winfried Hacker' (2005) : Allgemeine Arbeitspsychologie

347: Ziele und Motivation

Mit den Zielen sind stest aktivations- und inhaltsbezogene Motivationsprozesse untrennbar verknüpft. Daher ist die heterarchish bzw. hierarchisch-sequentielle Organisation der Tätigkeit gleichzeitig soqohl kognitiver als auch motivationaler Art: Die Zielannäherungsbeiträge oder Instrumentalitäten untergeordneter Ziele für übergoerdnete Oberziele oder Motive sind ihre subjektive »Bedeutung« (Valenz). ein Tätigkeitsergebnis kann Instrumentalität für verschiedene Oberziele haben. Das entspricht dem erwähnten »Durchschneiden« mehrerer heterarchischer Tätigkeitseinheiten. Die Oberziele oder Motive verbinden die verschiedenen Tätigkeitseinheiten miteinander.

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{Hacker:Arbeitspsychologie} 'Winfried Hacker' (2005) : Allgemeine Arbeitspsychologie