346: regulative Handlungsfolgen
Die psychische Regulation des praktischen Handelns erfolgt vermittels komplexer Systeme antizipativer operativer Abbilder (innerer Modelle der Umwelt und des eigenen Handelns, welche notwendige Handlungsfolgen und damit künftige Umweltsituationen einschließen) und mit Hilfe von Rückkopplungsbeziehungen. Es liegt eine vermittels Vorwegnahme mindestens des Resultats (als Ziel), in der Regel auch des Tätigkeitsablaufs (im Aktionsprogramm) sowie der handlungsbedeutsamen Bedingungen vor. Das antizipierte Resultat stellt die für die Regulation unerlässliche relativ stabile, simultan zusammenfassende regulative Invariante dar. Über Kontrollprozesse, die das Erreichte mit dem invarianten Modell vergleichen, wird die Tätigkeit gelenkt. Dabei zwingt jede komplizierte Handlung zunächst zur Analyse sowie zur Zurückstellung von Teilhandlungen, währen andere ausgeführt werden. Die zurückgestellten Teilhandlungen verbleiben implizit und noch weiterhin unausformuliert, sie bilden als Komponenten eines Handlungsprogramms zugleich zu einem gegebenen Zeitpunkt die Intentionen des Systems. Mit alledem sind das Erinnern zurückgestellter Teilhandlungen (»Speicherung«), das Rückkehren zu ihnen in der erforderlichen Reihenfolge (sequentielle Ordnungsbildung) und das Einordnen als abhängige Komponente eines Gesamtprogramms (Programmeinordnung) unerlässlich für die Bewältigung komplexer Aufgaben.
Arbeitspsychologie; Regulation!psychische; Handlung; Tätigkeit; Operation; Handlungsregulationstheorie; Feeback; Kontrolle; Komplexität;
{Hacker:Arbeitspsychologie} 'Winfried Hacker' (2005) : Allgemeine Arbeitspsychologie