180: Geistige Tätigkeiten als intellektuell regulierte Tätigkeiten

›Geistige‹ Tätigkeiten dürfen nicht kurzschlüssig als intellektuell regulierte Tätigkeiten verstanden werden. Es gibt ›geistige‹Tätigkeiten, die sich weitgehend auf das Aufnehmen und übertragen von Informationen beschränken und keiner intellektuellen Regulation bedürfen. Bei anderen beschränken sich die intellektuellen Anforderungen auf das Abarbeiten algorithmischer Vorschriften für informationsverarbeitende Schritte. Die Mehrzahl der geistigen Tätigkeiten sind durch verschiedene Mischungsverhältnisse informationsübertragender und -verarbeitender sowie -- innerhalb dieser -- algorithmischer und ›selbständiger‹ Verarbeitungsanforderungen gekennzeichnet.

Arbeitspsychologie; Regulation!Intellektuelle; Information!verarbeiten;

{hacker:arbeitspsychologie}

181: Psychische Regulation problemlösender Arbeitstätigkeiten

Ein Merkmal der Entwurfstätigkeiten ist, dass ihr eigentliches Ziel oft noch zu finden ist -- sonst läge kein Problem vor. Gegeben ist bestenfalls ein mehr oder weniger schlecht definierter (ill-defined) Zielrahmen: es wird eine Lücke zwar umschrieben, aber sie kann nicht mit einem antizipierbaren Ergebnis bereits gefüllt gefüllt werden.

Arbeitspsychologie; Regulation!Intellektuelle; Information!verarbeiten;

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182: Merkmale hybriden Vorgehens bei Entwurfstätigkeiten

1[ [Verfolgen hypothetischer Lösungsmöglichkeiten (vermutetgeleitetes Handeln)] [Erzeugungs-Bewertungs-Zyklen als iterative Fehlerkorrekturprozesse (Reflexion; Question Answering Technique)] [Wissens-/fallbasiertes Vorgehen als Normalform der Tätigkeitsregulation] [Analyse-durch-Synthese-Prozedur] [Bedingung-Maßnahmen-Verknüpfungen als Bestandteile von Ziel-Bedingungs-Maßnahmen (ZBM-Einheiten)] ]1

Arbeitspsychologie; Regulation!Intellektuelle; Information!verarbeiten;

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183: Verfolgen hypothetischer Lösungsmöglichkeiten

Häufig werden einzelne Lösungsmöglichkeiten verfolgt, bevor das noch zu identifizierende Problem überhaupt tiefgründig untersucht und damit das Gesamtziel klar herausgearbeitet ist. Stattdessen wird eine nach einem ›Gefühl der Nähe‹ einschlägig erscheinende Lösungsmöglichkeit hypothetisch verfolgt. Es liegt ein vernunftgeleitetes Handeln bei noch unvollständiger Zielspezifizierung vor. Erst dabei und mit Hilfe der entwickelten Hypothesen werden zu beachtende Bedingungen erkundet, zu verfolgende Teilziele erkannt und dabei die Komplexität des Gesamtproblems reduziert.

Arbeitspsychologie; Regulation!Intellektuelle; Information!verarbeiten;

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