Verantwortung!pädagogische
121: Evaluation als andragogisches Handeln Wenn Erwachsenenbildungsarbeit die Entwicklung zum selbständigen und mündigen Bürger, zum verantwortlichen Mitarbeitern, zur vielseitigen Persönlichkeit fördern will, dann darf Evaluation nicht entmündigen, Verantwortung wegnehmen, fremde Maßstäbe unerklärt anlegen, einseitig und ohne individuelle Rücksicht beurteilen; den Beteiligten muss die Möglichkeit eingeräumt sein, eigenverantwortlich beim Beurteilungsprozess mitzuwirken und auch diesen Teil des Lernens für eigene Entwicklung zu nutzen. Wenn Erwachsenenbildung nützen und nicht Schaden zufügen soll, dann darf Evaluation nicht unnötig Bildungszeit verschenken, darf nicht verletzen, herabwürdigen und die Bereitschaft zum Weiterlerenen, zur lebenslangen und lebensbreiten Bildung verringern oder gar beenden.